Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen PrintTexx und ihren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge geschlossen.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung von im Wege der additiven Fertigung (3D-Druck) hergestellten Produkten, kundenspezifischen Kollektionen, Designdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PrintTexx ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn PrintTexx in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass PrintTexx in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen von Produkten und Leistungen auf der Website von PrintTexx, in Katalogen, Prospekten, Anzeigen oder ähnlichen Medien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Anfragen des Kunden per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über Buchungstools gelten als Aufforderung zur Angebotsabgabe. PrintTexx unterbreitet dem Kunden auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung von PrintTexx oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung von PrintTexx.
(4) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) PrintTexx erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Design und Entwicklung von Produkten im 3D-Druck-Verfahren
- Herstellung kundenspezifischer Kollektionen für Einzelhandelspartner
- Auftragsfertigung im Wege der additiven Fertigung
- damit zusammenhängende Beratungs- und Designdienstleistungen
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(3) PrintTexx ist berechtigt, geringfügige technische Änderungen an Produkten vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
(2) Zahlungsbedingungen, Zahlungsziele und etwaige Anzahlungen werden im Einzelauftrag vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist PrintTexx berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Lieferung, Liefertermine, Gefahrübergang
(1) Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk (Sitz von PrintTexx in München). Auf Wunsch und Kosten des Kunden veranlasst PrintTexx den Versand an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Sofern nicht anders vereinbart, ist PrintTexx berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PrintTexx noch andere Leistungen (z. B. Versand) übernommen hat.
(4) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(5) PrintTexx haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Materialengpässe, Energieausfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemien) verursacht worden sind, die PrintTexx nicht zu vertreten hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich PrintTexx das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2) Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat PrintTexx unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei PrintTexx als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwirbt PrintTexx Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
(5) Der Kunde tritt PrintTexx bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des etwaigen mit PrintTexx vereinbarten Miteigentumsanteils zur Sicherheit ab. PrintTexx nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist neben PrintTexx zur Einziehung der Forderung ermächtigt; PrintTexx verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und PrintTexx den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts nach Absatz 6 geltend macht.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PrintTexx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7 Stornierung von Custom-Aufträgen
(1) Aufträge zur Herstellung kundenspezifischer Kollektionen oder sonstiger nach Kundenspezifikation gefertigter Produkte können vom Kunden bis zum Beginn der Produktion in Textform storniert werden. PrintTexx ist in diesem Fall berechtigt, einen pauschalen Aufwendungsersatz für bereits erbrachte Design- und Vorbereitungsleistungen zu verlangen.
(2) Nach Beginn der Produktion ist eine Stornierung ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vollständigen vereinbarten Werklohns verpflichtet.
(3) Der Produktionsbeginn liegt vor, sobald PrintTexx mit der Herstellung des Produkts begonnen hat, insbesondere mit Einrichtung der Druckaufträge an den Fertigungsanlagen, Materialvorbereitung oder Druckstart.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet PrintTexx nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder verweigert PrintTexx sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von PrintTexx oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Produktionsbedingte Maß-, Farb- und Strukturabweichungen, die im Verfahren der additiven Fertigung üblich und technisch nicht vermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar. Dies betrifft insbesondere geringfügige Abweichungen in Farbton, Oberflächenstruktur, Maßgenauigkeit (im Rahmen branchenüblicher Toleranzen) sowie sichtbare Schichtstrukturen.
§ 9 Haftung
(1) PrintTexx haftet unbeschränkt:
- a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- b) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- d) im Umfang einer von PrintTexx übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PrintTexx nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des betreffenden Einzelauftrags.
(3) Eine weitergehende Haftung von PrintTexx ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von PrintTexx.
§ 10 Geistiges Eigentum, Referenzrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch PrintTexx erstellten Entwürfe, CAD-Daten, Konstruktionszeichnungen, Designs und sonstigen Arbeitsergebnisse („Designmaterial") verbleiben im geistigen und körperlichen Eigentum von PrintTexx. Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten physischen Produkten für den vereinbarten Zweck.
(2) Eine Übertragung weitergehender Rechte am Designmaterial, insbesondere Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Vervielfältigungsrechte, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) PrintTexx ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsfertigung erstellte und an Kunden ausgelieferte Kollektionen und Produkte für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu nutzen, insbesondere in Portfolios, auf der Website von PrintTexx und auf Social-Media-Kanälen abzubilden, zu benennen und zu beschreiben. Der Kunde stimmt dieser Nutzung mit Vertragsschluss zu.
(4) Eine abweichende Regelung (insbesondere Exklusivität oder Geheimhaltung) ist im Einzelauftrag ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München. PrintTexx ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist München.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.